Ab 01.01.25 dürfen Jungfischer ab 7 Jahren ohne Jugendfischereischein in Begleitung angeln
25. Dezember 2024Der folgende Artikel stammt von der Homepage des Landesfischereiverbandes Bayern e. V.:
Ab dem 1. Januar 2025 können Kinder und Jugendliche ab sieben Jahren in Bayern ohne Jugendfischereischein angeln. Möglich macht dies das „Zweite Modernisierungsgesetz“, das vom bayerischen Landtag verabschiedet wurde. Die Regelung bringt erhebliche Erleichterungen für Familien und die Nachwuchsförderung in der Angelfischerei.
„Künftig dürfen alle Kinder und Jugendlichen ab sieben Jahren in verantwortlicher Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers selbst angeln – ganz ohne bürokratische Hürden. Der bisher erforderliche Antrag bei einer Behörde, die Zahlung einer Verwaltungsgebühr und der Fischereiabgabe fallen damit weg. Das entlastet Familien und erleichtert den Zugang zum Angeln für unsere Fischerinnen und Fischer von morgen“, erklärte Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber. Minderjährige benötigen nun lediglich einen Erlaubnisschein für das jeweilige Gewässer und die Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers. Das bisherige Antragsverfahren sowie Verwaltungsgebühren entfallen.
Jugendliche profitieren von den aktiven Jugendgruppen vieler Fischereivereine, die ihnen fischereiliches Wissen und praktische Fertigkeiten vermitteln. Zudem bleibt das beliebte „Schnupperangeln“ bestehen: Kinder können ohne eigenen Erlaubnisschein einen Fischereischeininhaber begleiten.
Der Landesfischereiverband Bayern begrüßt die Neuerungen. „Die Entbürokratisierung ist ein wichtiger Schritt, um den Zugang zur Fischerei zu erleichtern“, so Geschäftsführer Dr. Sebastian Hanfland. „Besonders freut uns, dass zudem zukünftig das aufwändige Stempeln von Erlaubnisscheinen entfällt und das Bayerns Fischerinnen und Fischer wieder mehr Eigenverantwortung und größeren Handlungsspielraum beim Zurücksetzen zufällig gefangener Fische gefährdeter Arten bekommen.“
Auszug aus dem Bayerischen Fischereigesetz (BayFiG):
Art. 47 – Abschaffung Jugendfischereischein
Ab dem 1. Januar 2025 können alle Minderjährigen mit Vollendung des siebten (statt bisher zehnten) Lebensjahres mit Begleitperson ohne zusätzlichen Schein angeln. Dadurch entfallen auch die damit verbundenen Behördengänge und Kosten (Entlastung von Familien und Verwaltung). Mit dem Jugendfischereischein wurde keine fischereiliche Qualifikation nachgewie-sen, sodass er entbehrlich ist.