Arbeitsdienst

Allgemeine Regelungen zum Arbeitsdienst im Verein

Jedes aktive Mitglied (m/w/d) bis einschließlich 67 Jahren ist gemäß Vorstandsbeschluss verpflichtet einmal jährlich einen Arbeitsdienst im Umfang von ca 4 Stunden zu leisten.

Davon ausgenommen sind Mitglieder mit Schwerbehinderung (mindestens 50 Prozent). Hier ist dem Verein ein bestätigter Nachweis beizubringen. Ein Anruf bzw. digitale Info über Handy usw. ist nicht ausreichend.

Der Verein behält sich vor, von Mitgliedern, die sich im Laufe des Kalenderjahres an keinem Arbeitsdienst beteiligen, eine Pauschale von 150 € einzuziehen.

Gebühren/FVS-Infoblatt