Allgemeine Regelungen zum Arbeitsdienst im Verein
Jedes aktive Mitglied (m/w/d) bis einschließlich 67 Jahren ist gemäß Vorstandsbeschluss verpflichtet einmal jährlich einen Arbeitsdienst im Umfang von ca 4 Stunden zu leisten.
Davon ausgenommen sind Mitglieder mit Schwerbehinderung (mindestens 50 Prozent). Hier ist dem Verein ein bestätigter Nachweis beizubringen. Ein Anruf bzw. digitale Info über Handy usw. ist nicht ausreichend.
Der Verein behält sich vor, von Mitgliedern, die sich im Laufe des Kalenderjahres an keinem Arbeitsdienst beteiligen, eine Pauschale von 150 € einzuziehen.
Regelungen für die Online-Anmeldung von Arbeitsdiensten
- Aufgrund der aktuellen Situation können die vorgeschriebenen Arbeitsdienste bis auf Weiteres unter Einhaltung der Coronaregeln selbständig durchgeführt werden.
- Online-Arbeitsdienst kann in folgenden zwei Zeiträumen angemeldet und geleistet werden:
Zeitraum 1: 01.02. – 30.04.
Zeitraum 2: 01.10. – 15.11. - Die Dauer beträgt 4 Stunden.
- Gruppen von jew. zwei Personen können sich während dieser beiden Zeiträume auf der Homepage des Vereins im Bereich Arbeitsdienste mittels des angegebenen Kontaktformulars anmelden.
- Je Gruppe ist eine Anmeldung ausreichend. Die zweite Person bitte im Text mit Namen und Mitgliedernummern mit angeben.
- Die Anmeldung muss mindestens 24 Stunden vor Durchführung eingehen.
- Anschließend bekommt der Antragsteller eine E-Mail mit den notwendigen Informationen sowie das Vorgehen zur Dokumentation.
- Es besteht weiterhin auch die Möglichkeit wie bisher, zu den festgelegten Terminen einen Arbeitsdienst bei dem ein Gewässerwart anwesend ist, zu leisten. Eine Anmeldung ist dafür nicht erforderlich.