Information zum Arbeitsdienst
27. November 2021Aufgrund aktueller Anfragen folgende Informationen zu Arbeitsdiensten: Jedes aktive Mitglied (m/w/d) bis einschließlich 67 Jahren ist gemäß Vorstandsbeschluss verpflichtet einen Arbeitsdienst zu leisten. Davon ausgenommen sind Mitglieder mit Schwerbehinderung mindestens 50 Prozent. Hier ist dem Verein ein bestätigter Nachweis beizubringen. Ein Anruf bzw. digitale Info über Handy usw. ist nicht ausreichend.